Murphy&Spitz Photovoltaikanlage Cronheim-Bahn, Gunzenhausen
Investieren Sie jetzt in Photovoltaik in Ihrer Gemeinde
Meinheim mit allen Ortsteilen
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde (volljährig)
5 - 20 Jahre
2% p.a.
1.000-10.000 €
Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz:
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Technische Daten:
ca. 12.000 kWp
Gesamtleistung
ca. 23.000
Module
ca. 8.700 t
CO2-Einsparung p.a.
12 Hektar
Gesamtfläche
Zum Projekt
Meinheimer Bürgerinnen und Bürger können nachhaltig in ihre Gemeinde investieren und sich an den Photovoltaikanlagen entlang der ICE-Strecke Würzburg-Treuchtlingen beteiligen. Die Anlagen werden ab Herbst 2021 errichtet und sollen ab Februar 2022 an das Stromnetz angeschlossen werden.
Eine Genehmigung zur Errichtung als Agrar-Photovoltaikanlage wurde durch den Gemeinderat im Mai 2021 erteilt. Die Betreibergesellschaft ist die PVA Meinheim GmbH mit Sitz in Meinheim. Sie ist ein Zusammenschluss aus der erfahrenen Betreibergesellschaft Murphy&Spitz Green Energy AG, der Gemeinde Meinheim und dem Meinheimer Bürger und Unternehmer Stephan Zäh.
Die Gemeinde selbst ist mit 5% beteiligt und hat mit der Betreibergesellschaft vertraglich vereinbart, dass sich Bürgerinnen und Bürger Meinheims finanziell an der Anlage beteiligen können. Nach 5 Jahren können die Meinheimer das Genussrecht beenden oder bis zu 20 Jahre behalten, mit jährlicher Kündigungsoption für die Meinheimer.
Stephan Zäh wird neben seiner Stellung als Gesellschafter (15%) die technische Betriebsführung und die Grasmahd auf der Anlage leisten. Zur Murphy&Spitz-Gruppe gehört auch die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung in Bonn, die auf Vermögensverwaltung für private Kunden und Stiftungen seit 1999 spezialisiert ist.

Was ist das Genussrecht?
Das Genussrecht der Murphy&Spitz Green Energy AG ist ausgestaltet wie ein Darlehen. Der Zeichner des Genussrechts schuldet die fristgerechte Zahlung des vertraglich festgelegten Betrags und die Murphy&Spitz Green Energy AG schuldet die fristgerechte Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Genussrechts bei Fälligkeit. Aufgrund der qualifizierten Nachrangabrede ist jedoch der Anspruch des Genussrechtinhabers auf Rückzahlung des Genussrechts und auf Zahlung der Zinsen qualifiziert nachrangig. Das hat zur Folge, dass er seinen Anspruch auf Rückzahlung des Genussrechtsbetrags und auf Zahlung der Zinsen gegenüber der Murphy&Spitz Green Energy AG nicht geltend machen kann, wenn dadurch ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der Murphy&Spitz Green Energy AG herbeigeführt oder drohen würde. Die Ansprüche aus dem Genussrecht mit qualifizierter Nachrangabrede treten stets hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger zurück.
FAQ
Fragen zum Genussrecht der PVA Meinheim
Crowdinvesting
Was ist ein Genussrecht?
Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Genussrecht mit qualifiziertem Rangrücktritt.
Bei einem Genussrecht mit qualifiziertem Rangrücktritt treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Genussrechtsbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.
Wer ist zeichnungsberechtigt?
Alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger Meinheims – der Nachweis ist durch die Angabe der Wohnanschrift im Registrierungsprozess zu erbringen.
Welche Genussrechts-Beträge dürfen gezeichnet werden?
Der Mindestbetrag beträgt 1.000 Euro. Es können jedoch auch bis zu 10.000 Euro investiert werden. Alle Zeichnungsberechtigen erhalten das Recht sich diesen Betrag zu beteiligen bis zum 31. Juli 2021. Zusätzlich können in einem zweiten Beteiligungsvorgang ("2. Vertrag") bis zum 31. Juli bis zu EUR 5.000 investiert werden durch die berechtigten Meinheimerinnen und Meinheimer zugunsten ihrer Kinder - die Beteiligung muss auf den eigenen Namen lauten und im Verwendungszweck den Namen des Kindes/der Kinder enthalten. Über die Möglichkeit einer späteren Übertragung auch an Minderjährige wird informiert.
Kann ich den Genussrechtsvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?
Das Recht der ordentlichen Kündigung des Genussrechtsvertrags wird zwischen den Vertragsparteien für 5 Jahre bis 30. Juni 2026 ausgeschlossen. Anschließend besteht ein jährliches Kündigungsrecht für den Genussrecht-Inhaber. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen. Die Übertragung des Genussrechtsvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist möglich. Dazu ist ein Muster-Vertrag bei der Emittentin erhältlich, welcher per email unter invest@gruenebeteiligung.de angefragt werden kann. Dieser ist unterzeichnet per Brief oder Fax an die Emittentin zu senden.
Kann ich meinen Genussrechtsvertrag widerrufen?
Selbstverständlich stehen Ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.
Wie erfolgen die Zinszahlungen?
Ihr Genussrechtsbetrag wird durch die Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst.
Die Zinsen von 2 % p.a. werden jährlich zum 30. Juni ausgezahlt. Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Investition / Persönliche Daten" im Online-Portal angegeben haben.
Wie erfolgt die Rückzahlung?
Die Rückzahlung Ihrer Genussrechteerfolgt zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung durch den Genussrecht-Inhaber oder spätestens einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit im Jahr 2041 in einer Summe.
Die Rückzahlung wird auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Investition / Persönliche Daten" im Online-Portal angegeben haben.
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?
Im Genussrechtsvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt.
Sollte der Genussrechtsbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein, wird der Genussrechtsvertrag hinfällig. Stellen Sie also sicher, dass der Genussrechtsbetrag fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingeht.
Müssen die Zinserträge versteuert werden?
Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.
Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?
Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge entgegen.
Wie kann ich investieren?
1. Melden Sie sich auf unserer Plattform an
Klicken Sie zunächst unter Login im Abschnitt Hier neu registrieren auf „Registrieren“.
Geben Sie anschließend einen Benutzernamen und Ihre E-Mail-Adresse an, akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen und klicken Sie erneut auf „Registrieren“. Kurz darauf erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem Aktivierungslink.
2. Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten
Der Aktivierungslink in der E-Mail bringt Sie auf Ihre persönliche Seite. Legen Sie hier Ihr persönliches Kennwort fest und speichern Sie es. Anschließend vervollständigen Sie bitte Ihre persönlichen Daten und speichern Sie Ihre Eingaben.
3. Schließen Sie Ihre Beteiligung ab
Sie befinden sich in Ihrer persönlichen Beteiligungsübersicht. Klicken Sie nun auf „Ich möchte investieren“. Im Anschluss erhalten Sie ein Vertragsmuster, das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) sowie weitere Pflichtangaben per E-Mail zugestellt. Bitte lesen Sie sich diese Informationen sorgfältig durch.
Im Anschluss vervollständigen Sie bei Bedarf Ihre persönlichen Daten in der Zeichnungsmaske und geben Sie die Informationen zur Angemessenheit sowie Ihren gewünschten Beteiligungsbetrag an. Anschließend müssen Sie das VIB herunterladen und den Download bestätigen. Abschließend werden Sie aufgefordert, Ihre persönlichen Daten als elektronische Signatur einzugeben und den Vertrag durch Klick auf den Button „Verbindlich investieren“ rechtsgültig abzuschließen. Ihren Vertrag können Sie unter „Mein Konto“ einsehen und erhalten ihn per E-Mail zugestellt.
Folgeprozess:
Ihre Bestätigung per E-Mail enthält neben Ihrem Vertrag eine Zahlungsaufforderung mit den Kontodaten. Sobald wir Ihren Zahlungseingang verbuchen, erhalten Sie ebenfalls eine Bestätigung per E-Mail.
